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Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kinderhaus“ durch Deckblatt 01 durch die Gemeinde Haselbach;

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

In der Sitzung des Gemeinderates Haselbach am 28.04.2025 wurde beschlossen, die vorliegenden, nach der vorzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzten Planunterlagen zu billigen und die öffentliche Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit vom 04.06.2025 bis 04.07.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels, Burgstraße 1, 94360 Mitterfels öffentlich aus.