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Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kinderhaus“ durch Deckblatt Nr. 01 durch die Gemeinde Haselbach; Vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Haselbach hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 beschlossen, den Bebauungs- mit integriertem Grünordnungsplan „Kinderhaus“ durch Deckblatt Nr. 01 zu ändern. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.
In der Sitzung am 30. Januar 2025 hat der Gemeinderat Haselbach die Planunterlagen gebilligt.

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