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Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest

Im Folgenden wird eine Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinpest amtlich bekannt gegeben.

Die Allgemeinverfügung richtet sich in erster Linie an Betriebe, die Schweinefleisch im Rahmen eines aufgetretenen Falls von Afrikanischer Schweinepest verarbeiten wollen. 

Nähere Auskünfte erteilt das Veterinäramt am Landratsamt Straubing-Bogen, Telefon: 09421/973-158.