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Bodenrichtwerte für Bauflächen und landwirtschaftliche Grundstücke ab 01.01.2024

Durch den Gutachterausschuss des Landkreises Straubing-Bogen wurden zum Stichtag 01.01.2024 die Bodenrichtwerte für Bauflächen und landwirtschaftliche Grundstücke ermittelt. Diese werden nachstehend amtlich bekannt gemacht. Nach § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV), der Kaufpreissammlung und der Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch sind die Bodenrichtwerte einen Monat lang in den Gemeinden öffentlich auszulegen

Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom 10.07.2024 bis 12.08.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels, I. Stock, Zimmer Nr. 11, zur Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit haben die Bürger und Grundstückseigentümer das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Nach diesem Zeitraum gibt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Straubing-Bogen Auskunft über die Bodenrichtwerte.