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Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „Ferienpark Mitterfels“

Der Marktgemeinderat Mitterfels hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die Änderung de Bebauungsplanes „Ferienpark Mitterfels“ mit Deckblatt Nr. 3 als Satzung beschlossen. Das Deckblatt mit Begründung wurde durch den Bürgermeister ausgefertigt. Das Deckblatt mit Begründung wird gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.