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Die neue Grundsteuer in Bayern ab 2022

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform.

grundsteuer.bayern.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt werden.

Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz beschlossen. Für die Bundesländer wurde zusätzlich eine sogenannte „Länderöffnungsklausel“ geschaffen. Jedes Bundesland kann daher für sich die Entscheidung treffen, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt.

Der Bayerische Gesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht (Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG)).

FAQs, Chatbot und Hotline

  • Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer
    089 / 30 70 00 77
    Bei allgemeinen Fragen in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch unter folgender Rufnummer erreichbar.