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Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl 2025 weisen wir nochmals auf das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten bei Gruppenauskünften an Parteien hin.

Gem. § 50 Abs. 1 BMG dürfen in den Monaten vor der Wahl Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilt werden, soweit die betroffenen Personen nicht von ihrem Recht, der Übermittlung der Daten zu widersprechen, Gebrauch gemacht haben.

Falls Sie der Datenweitergabe bereits früher widersprochen haben, gilt dies unbefristet.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie persönlich oder schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels, Burgstr. 1, 94360 Mitterfels, beantragen.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels.

Montag + Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag + Freitag8:00 bis 12:00 Uhr 

 
 Mitterfels, 12.11.2024