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Flyer über „Grundsteuer in Bayern“ erhältlich

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer veröffentlicht, der Informationen zur „Grundsteuer in Bayern“ enthält.

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer gezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und Nutzung des Grundbesitzes.

Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag Januar 2022 etwas am Grundgesetz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen unaufgefordert anzuzeigen. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderungen auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Genauere Informationen können dem Flyer entnommen werden.

Ausgedruckte Exemplare liegen in der Kasse im Rathaus Mitterfels bereit.  

Hier können Sie sich den Flyer herunterladen: