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1. Änderung der Einbeziehungssatzung Scheibelsgrub durch dem Markt Mitterfels

Der Marktgemeinderat Mitterfels hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Scheibelsgrub als Satzung beschlossen.
Die Satzung wurde durch den Bürgermeister ausgefertigt.
Die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachuung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels, Zimmer Nr. 11, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Gemäß § 10 BauGB wird die Satzung mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.